Barrierefreiheitserklärung
maike buest design ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)), barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.maikebuestdesign.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vollständig vereinbar.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 17.12.2024 erstellt.
Die Einschätzung basiert auf der am 31.12.2024 ausgeführten Selbstbewertung.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 31.12.2024 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommenen Inhalte sowie der Kontaktangaben der Stelle, die für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen zuständig ist lautet: kontakt@maikebuestdesign.de
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Schlichtungsstelle nach § 16 Bundesgleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle nimmt über das Kontaktformular der Schlichtungsstelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der Schlichtungsstelle dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des BGG, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Schlichtungsstelle dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.